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Fakten zu dem neuen Bebauungsplan des UKB

Richtigstellung der Punkte aus dem Flyer der AIVenusberg

Mit dem neuen Bebauungsplan will die Stadt Bonn Qualitäten für den Campus und das Umfeld schaffen, die der bisherige, mehr als 60 Jahre alte Bebauungsplan nicht geboten hat. Insbesondere werden Artenschutz, Lärm- und Immissionsschutz, Klimaschutz und die Entwicklung von Freiflächen sichergestellt. Die Verkehrsplanung ist dabei Grundlage für die Vermeidung des Verkehrs durch Stärkung des ÖPNV, Planung der Seilbahn, Verbesserung der Radinfrastruktur, Parkraumbewirtschaftung und betriebliche Mobilitätsmaßnahmen des UKB. Erstmals werden Grünräume auf dem Campusgelände festgelegt und der Kottenforst wird als Landschaftsschutzgebiet selbstverständlich beibehalten.

Zu dem Bebauungsplan laden Anwohnerinitiativen aktuell zu einer Bürgerversammlung am Mittwoch, 2. Juli, ab 18 Uhr im Pfarrsaal Heilig-Geist-Kirche ein. In dem dazugehörigen Flyer werden sachlich falsche Behauptungen zu den Folgen aufgestellt:

Richtigstellung von Fragen zum Bebauungsplan

1. Behauptung: Bis zu 70% der Fläche können bebaut werden
Richtig ist: Mit dem neuen B-Plan-Entwurf wird der Versiegelungsgrad des alten B-Plans von 80% deutlich auf maximal 70% reduziert. Der Anteil der festgelegten Freiflächen steigt, die Biotopwertpunkte steigen massiv.

2. Behauptung: 9-10 geschossige Gebäude sind möglich
Richtig ist: Die bebaubare Höhe bleibt gegenüber dem alten Bebauungsplan unverändert, Hochhäuser sind nicht möglich. Nur die Aufbauten für den Rettungshubschrauber sind höher angeordnet, um einen sicheren Anflug zur Rettung von Schwerverletzten zu ermöglichen.

3. Behauptung: Große Flächen des Landschaftsschutzgebietes werden Teil des Klinikgebietes
Richtig ist: Die Flächen sind wie im alten Bebauungsplan als Waldflächen innerhalb des bestehenden Landschaftsschutzgebietes verbindlich festgesetzt und sind nicht bebaubar. Die Flächen gehören zudem nicht zum UKB-Campus.

4. Behauptung: Die bevorstehende Krankenhausreform wird nicht berücksichtigt
Richtig ist: Der Bebauungsplan ist auf lange Sicht angelegt. Selbstverständlich berücksichtigt er in Robustheit und Flexibilität mögliche Auswirkungen von krankenhauspolitischen Entwicklungen, wie die aktuelle Krankenhausreform.

5. Behauptung: Lärm-, Schadstoff- und Lichtemissionen nehmen weiter zu
Richtig ist: Mit dem neuen Bebauungsplan werden nun Lärm-, Schadstoff und Lichtemissionen in Gutachten bewertet und notwendige Festsetzungen zum Schutz getroffen.

6. Behauptung: Zunehmende Starkregenereignisse werden nicht angemessen einbezogen
Richtig ist: Der hydraulische Nachweis wurde auf Grundlage des aktuell angepassten Regelwerks erstellt. Die bestehende Kanalisation ist leistungsfähig, auch für Starkregenereignisse.

7. Behauptung: Die Lebensqualität nimmt ab
Richtig ist: Das Universitätsklinikum Bonn bietet hochwertige medizinische Versorgung für die Bürger der Stadt Bonn und stellt auch damit einen Aspekt der Lebensqualität der Stadt Bonn. Gerade der neue Bebauungsplan stellt die Lebensqualität auf dem Venusberg sicher.

8. Behauptung: Die Interessen der Anwohner werden nicht berücksichtigt
Richtig ist: In der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und auch im Rahmen des seit über zehn Jahren arbeitenden Runden Tisch Venusberg und zahlreichen Gesprächen wurden Anregungen und Interessen der Anwohner aufgenommen und auch bereits viele Maßnahmen umgesetzt. Im Übrigen werden Öffentliche und Private Belange von der Stadt abgewogen.

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