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Antworten auf häufige Fragen zum Coronavirus/Covid-19

Die Verbreitung des Coronavirus in Deutschland führt derzeit zu einer gewissen Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Um allen Interessierten eine bessere Einschätzung der Situation zu ermöglichen, haben wir vom Universitätsklinikum Bonn (UKB) wichtige Informationen zum Coronavirus/SARS-CoV-2/COVID-19 zusammengestellt. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Wolfgang Holzgreve, MBA Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender am UKB Prof. Dr. Steffen Engelhart Leiter der Stabsstelle Krankenhaushygiene am UKB

FAQ für die Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher des Universitätsklinikums Bonn

(Stand 06.01.2021)

Die aktuelle Besuchsregelung sieht vor, dass im Regelfall ein/e Besucher*in pro Tag und Patient*in für höchstens zwei verschiedene Personen kommen darf. Vorher ist ein Fragebogen auszufüllen und beim Stationspersonal abzugeben, erst danach kann der Zutritt zum Patientenzimmer gewährt werden. Die üblichen Schutzmaßnahmen (Mund-Nase-Bedeckung, Händehygiene, Abstandswahrung, Husten- und Niesetikette) sind hierbei Pflicht. Bei Verdacht auf COVID-19 oder eine Atemwegserkrankung ist der Zutritt nicht gestattet. Sprechen Sie im Zweifelsfall, bzw. bei individuellen Härtefällen, telefonisch mit unseren betreffenden Kliniken/Stationen.

Für die Begleitung von Angehörigen zu Terminen/Untersuchungen/Operationen gilt dies analog.

Werdende Väter/Bezugspersonen (jeweils eine Person) dürfen unter Auflagen die Frauen unter der Geburt begleiten. Die jeweilige Begleitung muss vorab einen Fragebogen zum eigenen Gesundheitszustand ausfüllen. Nur wenn keine Atemwegserkrankung und keine Risikofaktoren vorliegen, darf eine Begleitperson bei der Geburt im Kreißsaal anwesend sein. Daneben müssen Begleitpersonen einen Mund-Nasenschutz tragen, und vor, nach und während einer Kontamination, eine Händedesinfektion vornehmen. Zudem müssen sie den Anweisungen des Klinikpersonals Folge leisten, einen Abstand von 1,5 Metern zu den Hebammen und anderen Personen wahren und dürfen den Kreißsaal während der Geburt nicht verlassen.

Diese Regelung trifft für alle Formen der natürlichen Geburt zu und beginnt mit der aktiven Phase der Geburt (ab einer fortschreitenden Eröffnung des Muttermunds). In den Phasen davor werden Väter/Angehörige gebeten, sich auf Abruf bereitzuhalten. Eine Bezugsperson kann auch mit der Schwangeren zum Kaiserschnitt in den Operationssaal. Auf den Stationen ist es gestattet, dass täglich eine Bezugsperson für 2 Stunden die Schwangere bzw. Wöchnerin besuchen kann.

Allgemein empfiehlt das RKI eine niederschwellige Testung aller Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung. Konkret wird eine labordiagnostische Untersuchung empfohlen, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Akute respiratorische Symptome jeder Schwere und/oder Verlust von Geruchs-/Geschmackssinn bei ALLEN Patientinnen und Patienten unabhängig von Risikofaktoren
  • Kontakt zu laborbestätigtem COVID-19-Fall bis max. 14 Tage vor Erkrankungsbeginn UND jegliche mit COVID-19 vereinbaren Symptome
  • Klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie UND Zusammenhang mit einer Häufung von Pneumonien in einer Pflegeeinrichtung/Krankenhaus
  • Bei Einreise aus einem Risikogebiet (max. 48 Stunden), ansonsten unmittelbar bei/nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet (ansonsten häusliche Absonderung)
  • Auf Anordnung durch das Gesundheitsamt

Generell gilt: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause. Beim Auftreten von akuten Symptomen sollten Sie unbedingt die Husten- und Niesetikette sowie eine gute Händehygiene beachten und, nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise oder den Risikokontakt, eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen. Außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten rufen Sie bitte den hausärztlichen Notdienst unter 116117 an.

Falls eine Untersuchung auf das SARS-CoV-2 aufgrund der oben genannten Kriterien erforderlich ist, ist, wird diese von der jeweiligen Hausärztin oder dem jeweiligen Hausarzt oder über das Diagnostik-Zentrum der Stadt Bonn (bei Personen aus Bonn, für andere Kommunen siehe dort) durchgeführt. Bei schweren Symptomen, wie hohem Fieber und Atemnot, rufen Sie umgehend den Rettungsdienst unter 112 an.

Wenn Sie zu den begründeten Verdachtsfällen gehören (s. Punkt 4), rufen Sie Ihren Hausarzt oder den hausärztlichen Notdienst unter 116117 an. Mit diesem besprechen Sie das weitere Vorgehen bzw. vereinbaren Sie einen Termin in der Hausarztpraxis oder lassen sich von Ihrem Hausarzt/ärztlichen Notdienst einen Termin im Diagnostikzentrum Bonn vereinbaren. Bitte vermeiden Sie soziale Kontakte bis zur endgültigen Abklärung des Verdachts.

Bitte suchen Sie in Verbindung mit der Coronavirus-Fragestellung die Notaufnahme des UKB nur auf, wenn

  • klinische Symptome eines schweren Atemwegsinfektes mit Luftnot und/oder hohem Fieber bestehen.
  • Sie Ihren eigenen Gesundheitszustand als so kritisch emp­finden, dass eine stationäre Aufnahme notwendig werden könnte.

Am Universitätsklinikum Bonn (UKB) wird grundsätzlich bei der Testung von Patienten auf das SARS-CoV-2 nach dem Flussdiagramm des Robert-Koch-Instituts verfahren. Durch die Eröffnung kommunaler Diagnostik-Zentren soll die Abklärung ambulanter Verdachtsfälle gebündelt werden.

Ambulante Patienten ohne Symptome oder mit leichten bis mittelschweren Symptomen einer Atemwegserkrankung, die eine Diagnostik auf das SARS-Coronavirus-2 wünschen oder benötigen, sollten vor dem Gang in eine Notaufnahme immer zunächst den Hausarzt - am besten telefonisch – oder die Rufnummer 116 117 kontaktieren. Falls eine Untersuchung auf das SARS-CoV-2 angezeigt ist, wird diese über das Diagnostik-Zentrum der Stadt Bonn (bei Personen aus Bonn, für andere Kommunen siehe dort) durchgeführt. Das Notfallzentrum des UKB dient vorrangig der Versorgung schwer kranker oder hospitalisierungsbedürftiger Patienten.

Kommt der Patient mit schweren Symptomen wie hohem Fieber und Atemnot oder wird durch den Rettungsdienst ins UKB gebracht, wird unmittelbar ein Test durchführt und der Patient isoliert. Aufgrund der schweren Symptome erfolgt dann eine stationäre Aufnahme.

Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen rund um das SARS-Coronavirus 2 täglich zwischen 8 und 20 Uhr an das Bürgertelefon der Feuerwehr Bonn unter der Rufnummer 0228 – 7175 wenden.

Antworten auf häufige Fragen für Bürgerinnen und Bürger

(Stand 06.01.2021)

Am Universitätsklinikum Bonn (UKB) wird grundsätzlich bei der Testung von Patienten auf das Coronavirus nach dem Flussdiagramm des RKI und den allgemeinen vom RKI empfohlenen Indikationen zur Testung verfahren.

  • Patienten mit leichter oder ohne Symptomatik wird grundsätzlich empfohlen, sich zu Hause bis zum Abklingen der Beschwerden aufzuhalten und Kontakte zu meiden, wie bei einer Erkältung auch. Vor dem Gang in die Notaufnahme sollte immer zunächst der Hausarzt - am besten telefonisch - kontaktiert werden.
  • Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet oder Kontakt zu einem bekannten mit Coronavirus infizierten Patienten (="begründeter Verdacht") wird ein Abstrich vorgenommen, ohne Zusatzkosten für den Patienten.
  • Kommt der Patient mit schweren Symptomen, wie hohem Fieber und Atemnot, oder wird durch den Rettungsdienst ins UKB gebracht, wird unmittelbar ein Test durchgeführt und der Patient isoliert. Aufgrund der schweren Symptome erfolgt dann eine stationäre Aufnahme. Die Testung erfolgt auch hier ohne Zusatzkosten für den Patienten.
  • Kommt der Patient mit leichten Symptomen, wie Husten oder Beschwerden im Rachenraum, und hatte keine bekannten Kontakte in ein Risikogebiet oder zu einem mit Coronavirus infizierten Patienten, aber Kontakt zu unbestätigten Fällen oder ähnliches, dann ist die Testung in der Regel für den Patienten kostenfrei.
  • Der Patient ist symptomfrei und hatte keinerlei Kontakte in ein Risikogebiet oder zu einem bekannten mit Coronavirus infizierten Patienten. Diese Patienten gehören nicht in eine universitäre Notaufnahme. In diesem Fall kann der Patient ohne Abstrich (Test) nach Hause entlassen werden. Wenn diese Patienten trotzdem einen Test wünschen, kostet dieser rund 130,00 €, es sei denn, die Testung erfolgt auf Anordnung durch das Gesundheitsamt.

Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfchen- und Aerosolinfektion. Dies kann direkt von Mensch zu Mensch über die Schleimhäute der Atemwege geschehen oder auch indirekt über die Hände, die mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden. Nähere Erläuterungen können den FAQs des RKI entnommen werden.

Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Niesetikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu anderen Personen (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Unterstützt wird dies durch das Tragen von Alltagsmasken in bestimmten Bereichen. Reduktion von Kontakten, Vermeiden von Menschenansammlungen, gutes Lüften in Innenräumen sind weitere unterstützende Maßnahmen. Detaillierte weitere Empfehlungen finden sich in den FAQs des RKI und auf der Homepage der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung).

In speziellen Bereichen (z.B. medizinische Versorgung von COVID-19-Patienten) werden weitere Schutzmaßnahmen eingesetzt wie Atemschutzmasken (FFP2/3), Schutzbrillen und ähnliches.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben kann dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen. Wenn sich eine an einer akuten respiratorischen Infektion erkrankte Person im öffentlichen Raum bewegen sollte, kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (z.B. eines chirurgischen Mundschutzes) durch diese Person das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfchen, welche beim Husten oder Niesen entstehen, verringern (Fremdschutz). Da COVID-19 auch ohne Symptome verlaufen und bereits vor Auftreten von Symptomen übertragen werden kann, ist in bestimmten Bereichen ein allgemeines Tragegebot sinnvoll, wie z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Bereichen, wo der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann.

Für die optimale Wirksamkeit ist es wichtig, dass der Mund-Nasen-Schutz korrekt sitzt (d.h. eng anliegend und die Nase mit einschließend getragen wird), bei Durchfeuchtung gewechselt wird, und dass während des Tragens keine (auch keine unbewussten) Manipulationen daran vorgenommen werden.

Personen, die sich in einem vom RKI ausgewiesenen „Risikogebiet“ (siehe RKI-Homepage) aufgehalten haben, sollten – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden. Außerdem müssen sie sich unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt melden und für 14 Tage in häusliche Absonderung begeben, wenn sie nicht einen aktuellen, negativen Test auf SARS-CoV-2 vorlegen können (nicht älter als 48 Stunden vor Einreise). Beim Auftreten von akuten respiratorischen Symptomen müssen sie die AHA-Regeln streng einhalten (Abstand, Hygienemaßnahmen [Husten- und Niesetikette, gute Händehygiene], Alltagsmaske) und, nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise, einen Arzt aufsuchen sowie das zuständige Gesundheitsamt kontaktieren.

• Für medizinisches Personal, das sich in einem vom RKI ausgewiesenen „Risikogebiet“ (siehe RKI-Homepage) aufgehalten hat, gilt grundsätzlich das Gleiche wie oben. Erforderlich sind zudem Hinweise an den Arbeitgeber und die Krankenhaushygiene. Wenn zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung eine Tätigkeit unbedingt notwendig ist, so muss dies schriftlich beim Gesundheitsamt begründet und bestätigt werden. Weiterhin ist das Führen eines Symptomtagebuches für 14 Tage und eine Testung an den Tagen 1 und 5-7 erforderlich. Beim Auftreten von akuten respiratorischen Symptomen ist die Tätigkeit in jedem Fall einzustellen.

Medizinisches Personal, in dessen privatem Umfeld bzw. Familie bestätigte Fälle von COVID-19 vorkommen, sollte – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und für 14 Tage nach dem letzten Kontakt zu Hause bleiben bzw. nicht an der unmittelbaren Versorgung von Patienten teilnehmen (Kontaktperson der Kategorie I). Erforderlich sind zudem der Hinweis an den Arbeitgeber und das Führen eines Symptomtagebuches für 14 Tage. Die Tätigkeit kann nach individueller Abwägung gemeinsam mit der Krankenhaushygiene zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung unter Auflagen mit Meldung an das Gesundheitsamt dennoch erforderlich sein. Beim Auftreten von akuten respiratorischen Symptomen ist die Tätigkeit aber in jedem Fall einzustellen und das zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren.

Für Medizinisches Personal, in dessen privatem Umfeld bzw. Familie unbestätigte Verdachtsfälle auf COVID-19 vorkommen, gilt: Hinweis an den Arbeitgeber und Führen eines Symptomtagebuches für 14 Tage. Rücksprache mit dem zuständigen Krankenhaushygieniker und ggf. Festlegung weiterer Schutzmaßnahmen.

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