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Gemeinsame Positionspapiere für erweiterte Widerspruchslösung bei der Organspende

Bonn, 22. September 2026Die Ärztlichen Direktorinnen und Direktoren und die Transplantationsbeauftragten der Universitätsklinika in Nordrhein-Westfalen haben gemeinsame Positionspapiere erarbeitet. Darin sprechen sie sich für die Einführung der erweiterten Widerspruchsregelung bei der Organspende aus.

Anlass ist eine Bundestagsdebatte am Donnerstag, 24. September 2026, um die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende. Gefordert wird die Widerspruchslösung sowohl in dem „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung“ von 254 Abgeordneten als auch im Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung“. Zudem liegt ein Antrag von 58 Abgeordneten mit dem Titel „Freiwilligkeit der Organspende sichern, Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben“ vor.

Die Medizinerinnen und Mediziner der NRW-Uniklinika betonen zudem, dass eine Gesetzesänderung allein nicht ausreichen wird, um dem Willen der Patientinnen und Patienten bestmöglich Rechnung zu tragen. Entscheidend seien ebenso leistungsfähige klinische Strukturen und ausreichende personelle Ressourcen.

Bildmaterial:

Bildunterschrift: Ärztliche Direktorinnen und Direktoren und Transplantationsbeauftragte der NRW-Uniklinika sprechen sich für die Einführung einer erweiterten Widerspruchsregelung bei der Organspende aus

Bildnachweis: Adobe Stock

Pressekontakt:
Jana Schäfer
Stellvertretende Pressesprecherin am Universitätsklinikum Bonn (UKB)
Stabsstelle Public Relations and Corporate Communication
Telefon: (+49) 228 287-19891
E-Mail: jana.schaefer2@ukbonn.de

 

Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der Transplantationsbeauftragten der Universitätsklinika in NRW zur Einführung einer Widerspruchsregelung zur postmortalen Organspende in Deutschland (PDF-Downlaod)

Positionspapier Organspende_ÄrztlicheDirektionen NRW (PDF-Download)

 

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