VERFASST VONukbnewsroom

Zu den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Köln wegen des Streiks der Dienstleistungs-Gewerkschaft Verdi gegen die sechs Universitätskliniken in NRW

Bonn, 1. Juli 2022 – Das Landesarbeitsgericht Köln hat das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn zum Pflegestreik betätigt, so dass der Streik weitergehen darf. Die Notdienstvereinbarung des Klägers Universitätsklinikum Bonn wurde aber so verbessert, dass nun während des Streiks 25 statt der bisher 16 OP-Säle betrieben werden dürfen.

„Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln ist für uns natürlich einerseits enttäuschend, weil weiter von Verdi gestreikt werden darf, andererseits haben wir eine deutliche Verbesserung für unsere Patient*innen vor Gericht erreicht. Nicht erst seit dem aktuellen Streik ist es unser Ziel, die Pflege zu entlasten und zu unterstützen. Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) unternimmt seit Jahren enorme Anstrengungen zur Ausbildung, Rekrutierung und Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Pflege. So haben wir allein in den letzten fünf Jahren zusätzlich 400 Pflegefachkräfte gewonnen. Da aber seit Anfang Mai alle sechs Universitätsklinika in NRW bestreikt werden, haben wir auch vor Gericht auf das zunehmende Risiko für Patienten auf den Wartelisten für Operationen und andere Eingriffe trotz der bestehenden Notdienst-vereinbarung hingewiesen“ erklärte der Ärztliche Direktor und Vorstandsvorsitzende des UKB. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat bekanntgegeben, dass an den sechs Standorten inzwischen über 1.800 Betten gesperrt und über 50 Bereiche und Stationen geschlossen sind.

Am UKB konnten an den Streiktagen seit Anfang Mai etwa 200 Betten nicht betrieben werden und täglich mussten Operationen ausfallen, so dass die Warteliste inzwischen mit über 1.000 Patienten gefüllt ist, die medizinisch indizierte Operationen brauchen. Immerhin konnte im Berufungsverfahren vor Gericht mit Verdi eine substantielle Verbesserung der Notdienstkapazitäten vereinbart werden.

Auch wenn der Streik nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts nicht rechtswiedrig ist und fortgesetzt werden kann, ist es als Erfolg zu sehen, dass die in der bisherigen Notdienstverordnung als „Sockel“ zugesagte OP-Kapazität deutlich erweitert worden ist.

Es wurde vom Gericht anerkannt dass, wenn in den täglichen sog. Clearing-Gesprächen zwischen UKB und Verdi ein Notfall festgestellt worden sei, es bedeutet, dass eigentlich von Beginn an kein Streikrecht in Bezug auf diesen Fall bestanden habe, nach intensiven Verhandlungen mit mehrfachen internen Besprechungen beider Seiten. In der Gerichtsverhandlung wurde dann folgender Teil-Vergleich erzielt mit der ab jetzt bis zum 31.08.2022 geltenden modifizierten Notdienstregelung: Für die Patienten im Sinne der Notdienstvereinbarung können seitens des UKB 25 OP-Säle mit einer Besetzung von 50 OP-Pflegepersonen mit entsprechender Qualifikation sowie 23 Anästhesie-Pflegekräften betrieben werden.

Daraufhin erklärte Prof. Holzgreve, der Ärztliche Direktor und Vorstandsvorsitzende des UKB:

„Obwohl wir unser Ziel, das einseitige Druckmittel des Streiks wenigstens für die Zeit der Verhandlungen zum Schutz unserer Patienten wegen der immer länger werdenden Wartelisten für Operationen und andere Eingriffe zu untersagen, nicht erreichen konnten, hat sich wegen der nun deutlich verbesserten Notdienstvereinbarung unser Gang zum Gericht sehr gelohnt. Das UKB hat den in Deutschland dritthöchsten durchschnittlichen Fallschweregrad (CMI), so dass die wachsende Zahl von Patienten auf den Wartelisten immer problematischer wird. Wir setzen uns daher in intensiven Beratungen mit Verdi für eine schnelle und konstruktive Lösung zur Entlastung des Pflegepersonals ein. Die je sechs UK-Standorte haben dafür einen nachhaltigen Vorschlag gemacht, bei dem jetzt sofort zusätzliche freie Tage für die Pflegenden gewährt werden, bis der angestrebte Personalaufbau erreicht ist. Wir müssen gemeinsam mit allen Kräften versuchen, den in Deutschland kritischen Pflegemangel zu beheben.“

Pressekontakt:

Viola Röser/ Daria Siverina
Kommunikation und Medien
Telefon: +49 228 287-10469 oder -14416
E-Mail: viola.roeser@ukbonn.de oder daria.siverina@ukbonn.de

Zum Universitätsklinikum Bonn: Im UKB werden pro Jahr über 400.000 Patient*innen betreut, es sind 8.300 Mitarbeiter*innen beschäftigt und die Bilanzsumme beträgt 1,3 Mrd. Euro. Neben den über 3.300 Medizin- und Zahnmedizin-Studierenden werden pro Jahr rund 600 junge Menschen in anderen Gesundheitsberufen ausgebildet. Das UKB steht im Wissenschafts-Ranking auf Platz 1 unter den Universitätsklinika (UK) in NRW, weist den dritthöchsten Case Mix Index (Fallschweregrad) in Deutschland auf und hatte 2020 als einziges der 35 deutschen Universitätsklinika einen Leistungszuwachs und die einzige positive Jahresbilanz aller Universitätsklinika in NRW.

Skip to content