(v. li): Prof. Lukas Radbruch, und Prof. Christiane Woopen und Prof. Torsten Verrel geben Antworten zu offenen Fragen rund um Sterbewunsch und assistierten Suizid.
VERFASST VONUKB Newsroom

Sterbewunsch und assistierter Suizid – wo stehen wir?

20.04.2023, ab 18 Uhr

Patientenkolloquium des Universitätsklinikums Bonn rund um Sterbewunsch und assistiertem Suizid

Bonn, 13. April 2023 – Im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Patientenkolloquiums „Uni-Medizin für Sie – Mitten im Leben“ lädt das Universitätsklinikum Bonn (UKB) in Kooperation mit dem General-Anzeiger Bonn zu einem Informationsabend ein. Unter dem Motto „Sterbewunsch und assistierter Suizid – wo stehen wir?“ geben Vorträge einen Überblick über die medizinischen, ethischen und rechtlichen Aspekte des selbstbestimmten Sterbens mit besonderem Blick auf die Beihilfe zu Selbsttötungen. Die kostenlose Veranstaltung findet am Donnerstag, 20. April, ab 18 Uhr als Präsenz-Veranstaltung im Hörsaal des Biomedizinischen Zentrums (BMZ) I, Gebäude B 13, statt. Gleichzeitig ist eine Teilnahme online per Zoom möglich.

Das Bundesverfassungsgericht kippte 2020 das seit 2015 bestehende strafrechtliche Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe, da es das Recht des Einzelnen auf ein selbstbestimmtes Sterben verletzte. Damit ist die Hilfe zum freiverantwortlichen Suizid auch dann wieder straflos, wenn sie wiederholt geleistet wird. Nach wie vor strafbar ist die Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB), bei der nicht der Sterbewillige, sondern eine andere Person den Tod herbeiführt. So kann erlaubte Suizidhilfe durch die Bereitstellung eines tödlichen Mittels geleistet werden, das der Sterbewillige selbst einnimmt. Andererseits wäre es aber eine verbotene Tötung auf Verlangen, wenn sich der Sterbewillige das Mittel spritzen lässt. Über diese Abgrenzung, aber auch über den Unterschied zu erlaubten Behandlungsbegrenzungen und leidenslindernden Maßnahmen mit der möglichen Folge einer Lebensverkürzung wird in der Veranstaltung gesprochen. Im Mittelpunkt soll jedoch die anstehende Entscheidung über eine Neuregelung der erlaubten Suizidhilfe stehen.

Wie wird oder sollte der Bundestag entscheiden? Viele offene Fragen…

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird intensiv über eine neue gesetzliche Regelung der Suizidhilfe diskutiert und es liegen unterschiedliche Gesetzgebungsvorschläge vor, über die demnächst der Bundestag entscheiden wird. Darüber wird die Veranstaltung informieren und werden die Referierenden ihre Sicht der Dinge darstellen. „Die nun zur Diskussion stehenden gesetzlichen Regelungen der Suizidassistenz müssen dem vom Bundesverfassungsgericht betonten Grundrecht auf einen freiverantwortlichen Suizid hinreichend Raum lassen. Nach wie vor ist eine strafrechtliche Regelung nicht wünschenswert“, sagt Prof. Torsten Verrel, Institut für Medizinstrafrecht der Universität Bonn. Prof. Christiane Woopen, Exzellenzprofessur Life Ethics an der Universität Bonn, stimmt dem zu und hält stattdessen ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz für angemessener. „Die spezifische Regulierung der Beihilfe zum Suizid führt zu dem, was sie eigentlich verhindern soll: der assistierte Suizid wird zu einem rechtlich definierten gesellschaftlichen Normalfall.“ „Der Frage nach Suizidbeihilfe liegt eigentlich immer eine komplexe Situation zugrunde, die sich nicht in einfachen Checklisten lösen lässt,“ bestätigt Prof. Lukas Radbruch, Direktor der Klinik für Palliativmedizin am UKB.

Für schwerkranke Patienten, die den Wunsch zu sterben äußern, und deren Angehörige, aber auch für Ärzte und Sterbehilfe-Vereine bleiben viele Fragen offen. Prof. Woopen, Prof. Verrel und Prof. Radbruch versuchen im Rahmen der Informationsveranstaltung Antworten zu geben. Nach den Vorträgen besteht die Gelegenheit, Fragen im Auditorium oder per Zoom an die Referenten zu stellen. Fragen können gerne vorab auch an redaktion@ukbonn.de geschickt werden.

Die Zugangsdaten zu den Online-Vorträgen per Zoom gibt es unter:
https://www.ukbnewsroom.de/ukbpatientenkolloquium-2023/

Bildmaterial:

(v. li): Prof. Lukas Radbruch, und Prof. Christiane Woopen und Prof. Torsten Verrel geben Antworten zu offenen Fragen rund um Sterbewunsch und assistierten Suizid.

Patientenkolloquium des Universitätsklinikums Bonn am 20. April:

(v. li): Prof. Lukas Radbruch, und Prof. Christiane Woopen und Prof. Torsten Verrel geben Antworten zu offenen Fragen rund um Sterbewunsch und assistierten Suizid.

Bildnachweis:
Collage: Universitätsklinikum Bonn (UKB), Bildautor Porträt Mitte: Reiner Zensen

Pressekontakt:
Dr. Inka Väth
stellv. Pressesprecherin am Universitätsklinikum Bonn (UKB)
Stabsstelle Kommunikation und Medien am Universitätsklinikum Bonn
Telefon: (+49) 228 287-10596
E-Mail: inka.vaeth@ukbonn.de

Zum Universitätsklinikum Bonn: Im UKB werden pro Jahr etwa 500.000 Patient*innen betreut, es sind 8.800 Mitarbeiter*innen beschäftigt und die Bilanzsumme beträgt 1,5 Mrd. Euro. Neben den über 3.300 Medizin- und Zahnmedizin-Studierenden werden pro Jahr weitere 580 Personen in zahlreichen Gesundheitsberufen ausgebildet. Das UKB steht im Wissenschafts-Ranking sowie in der Focus-Klinikliste auf Platz 1 unter den Universitätsklinika (UK) in NRW und weist den dritthöchsten Case Mix Index (Fallschweregrad) in Deutschland auf.

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